Die Elternzeit bietet frischgebackenen Eltern die Möglichkeit, sich auf ihr Kind zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um den Job machen zu müssen. Aber was, wenn das Einkommen in dieser Zeit nicht ausreicht? Kann man während der Elternzeit einen Minijob machen, um das Haushaltsbudget aufbessern? Und wie wirkt sich ein Minijob in Elternzeit auf das Elterngeld aus?
Dieser umfassende Blogbeitrag beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Thema Minijob in der Elternzeit.
Minijob in Elternzeit: Was ist möglich?
Die Elternzeit ist eine gesetzlich festgelegte Auszeit, die Eltern nach der Geburt eines Kindes in Anspruch nehmen können. Während dieser Zeit haben Eltern Anspruch auf Elterngeld, das ihnen als finanzieller Ausgleich dient.
Doch was passiert, wenn während der Elternzeit zusätzliches Einkommen generiert werden soll? In vielen Fällen entscheiden sich Eltern, einen Minijob während der Elternzeit anzunehmen, um das Einkommen aufzustocken. Aber wie funktioniert das, und welche Regeln gibt es?
Kann man während der Elternzeit einen Minijob machen?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, einen Minijob während der Elternzeit zu machen. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst 520 Euro nicht überschreitet.
Diese Beschäftigung kann sowohl bei einem neuen Arbeitgeber als auch beim alten Arbeitgeber ausgeübt werden. Doch bevor man sich für einen Minijob entscheidet, sollte man sich über die Auswirkungen auf das Elterngeld und andere gesetzliche Regelungen informieren.
Elterngeld und Minijob: Wie beeinflusst der Minijob das Elterngeld?

Wird ein 520 € Job auf Elterngeld angerechnet?
Ein Minijob kann das Elterngeld beeinflussen, da dieses einkommensabhängig berechnet wird. Das Elterngeld wird in der Regel auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet.
Wenn während der Elternzeit ein Minijob aufgenommen wird, wirkt sich das auf die Berechnung des Elterngeldes aus. Grundsätzlich wird der Minijob in Elternzeit als zusätzlicher Verdienst betrachtet und kann dazu führen, dass das Elterngeld in einer reduzierten Höhe ausgezahlt wird.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wird der Minijob als kurzfristige Beschäftigung oder als eine Tätigkeit, die den maximalen Betrag von 520 Euro im Monat nicht überschreitet, ausgeführt, bleibt das Elterngeld Plus in der Regel anrechnungsfrei.
Es ist wichtig, die genaue Höhe des Verdienstes und die Art der Beschäftigung mit der zuständigen Elterngeldstelle abzuklären.
Minijob und Arbeitgeber: Was muss der Arbeitgeber wissen?
Minijob bei demselben Arbeitgeber
Es gibt eine interessante Option für Eltern, die während der Elternzeit einen Minijob bei demselben Arbeitgeber ausüben möchten. Hier ist es wichtig, dass der Arbeitgeber über den Minijob informiert wird, insbesondere wenn der Minijob in derselben Branche oder im gleichen Unternehmen ausgeführt wird.
Das liegt daran, dass die Elternzeit grundsätzlich eine Auszeit von der Arbeit darstellt und der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine zusätzliche Tätigkeit zu ermöglichen. Es kann jedoch sein, dass der Arbeitgeber mit dem zusätzlichen Minijob einverstanden ist, solange die Elternzeit nicht beeinträchtigt wird.
Wenn der Minijob während der Elternzeit jedoch zu einer Vollzeittätigkeit wird oder wenn er in den Arbeitsumfang der Elternzeit eingreift, könnte dies die Rechte des Arbeitnehmers und den Anspruch auf Elterngeld gefährden. Eine klare Absprache mit dem Arbeitgeber ist daher unerlässlich.
Elterngeld angerechnet: Wie viel darf man verdienen?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verdienstgrenze. Wer in der Elternzeit arbeitet und zusätzlich Elterngeld bezieht, muss darauf achten, dass der Verdienst aus dem Minijob nicht zu hoch ist, um den Anspruch auf Elterngeld nicht zu verlieren.
Grundsätzlich gilt, dass der Verdienst aus dem Minijob während der Elternzeit den Elterngeldanspruch nicht vollständig streichen darf, wenn die monatliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Wer mehr als 450 Euro im Monat verdient, könnte unter Umständen kein Elterngeld mehr erhalten.
Minijob in der Elternzeit und die anrechenbare Einkommensgrenze
Für Eltern, die Elterngeld erhalten, gibt es eine Einkommensgrenze, die festlegt, wie viel zusätzliches Einkommen in Form eines Minijobs während der Elternzeit dazuverdient werden darf.
Liegt der monatliche Verdienst aus dem Minijob unter der Grenze von 450 Euro, wird dieser nicht auf das Elterngeld angerechnet. Bei einem Verdienst über 450 Euro kann es sein, dass ein Teil des Elterngeldes gekürzt wird, um den zusätzlichen Verdienst zu berücksichtigen.
Elternzeit und kurzfristiger Minijob: Eine gute Lösung?

Elternzeit und kurzfristiger Minijob: Was bedeutet das?
Ein kurzfristiger Minijob ist eine Beschäftigung, die nur für eine kurze Zeitdauer ausgeführt wird und bei der der Verdienst nicht über 520 Euro im Monat liegt.
Diese Art der Beschäftigung hat den Vorteil, dass sie in vielen Fällen nicht auf das Elterngeld angerechnet wird, was sie zu einer beliebten Option für Eltern macht, die in der Elternzeit zusätzliches Geld verdienen möchten. Es gibt jedoch Einschränkungen: Ein kurzfristiger Minijob darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern, damit er als kurzfristige Beschäftigung gilt.
Wie wirkt sich ein Minijob während der Elternzeit aus?
Ein Minijob während der Elternzeit kann eine wertvolle Option sein, um das fehlende Einkommen auszugleichen und gleichzeitig die Elternzeit zu genießen.
Wichtig ist, dass sich Eltern über die Elterngeldregelungen und die genaue Anrechnung von Minijobs auf das Elterngeld im Vorfeld informieren. Auch die Verdienstgrenze sollte beachtet werden, um die gewünschte Unterstützung zu erhalten.
Ende der Elternzeit: Was kommt danach?
Aufbessern des Einkommens nach der Elternzeit
Nach dem Ende der Elternzeit haben Eltern oft die Möglichkeit, ihren Verdienst wieder aufzubessern, indem sie eine neue Teilzeitstelle oder einen Minijob aufnehmen. In vielen Fällen entscheiden sich Eltern, während der Elternzeit oder danach einen Minijob bei demselben Arbeitgeber auszuführen, um finanziell flexibel zu bleiben.
Fazit: Minijob in Elternzeit – eine gute Option?
Ein Minijob in der Elternzeit kann eine ausgezeichnete Möglichkeit sein, das Einkommen zu steigern und gleichzeitig die Vorteile der Elternzeit zu nutzen. Es ist jedoch wichtig, die gesetzlichen Regelungen und die Auswirkungen auf das Elterngeld zu verstehen.
Eine kurzfristige Beschäftigung oder ein Minijob bei demselben Arbeitgeber kann sich als besonders vorteilhaft herausstellen, wenn der Verdienst die festgelegte Grenze nicht überschreitet. Eltern sollten sich immer vorher gut informieren und die richtigen Schritte unternehmen, um keine finanziellen Einbußen zu riskieren.
Ob ein Minijob während der Elternzeit sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wer die Elternzeit aufbessern möchte, sollte alle Faktoren berücksichtigen und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch nehmen, um die besten Entscheidungen für sich und seine Familie zu treffen.