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Fluggastrechte: Was tun, wenn der Flug annulliert wurde oder Verspätung hat?

Fluggastrechte bei Annulierung oder Verspätung eines Flugzeugs, Flugs

Es ist schon wieder soweit. Du stehst am Flughafen, hast dein Ticket in der Hand und die Aufregung steigt. Doch dann das: Der Flug wird annulliert oder es kommt zu einer unvorhergesehenen Verspätung. Was nun?

In diesem Artikel erfährst du, welche Fluggastrechte du hast und wie du dich in solchen Situationen am besten wehrst. Damit bist du für alle Eventualitäten gewappnet und kannst deinen nächsten Urlaub entspannt antreten.

So kannst du deine Fluggastrechte einfordern

Wenn du einen Flug gebucht und bezahlt hast, hast du ein gesetzliches Recht darauf, pünktlich und sicher an deinem Bestimmungsort anzukommen. Leider kann es immer wieder vorkommen, dass Flüge annulliert oder stark verspätet sind. In diesem Fall hast du als Fluggast Anspruch auf Entschädigung von der Airline.

Welche Ansprüche genau du hast, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab. Bei einer Annullierung oder Verspätung von mehr als drei Stunden hast du in der Regel Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro. Darüber hinaus hast du Anspruch auf kostenloses Essen und Trinken, sowie auf die Übernachtung in einem Hotel, falls erforderlich.

Wie du dich wehrst, wenn dein Flug verspätet ist

Wenn dein Flug verspätet ist, hast du einige Fluggast- und Reisegepäckrechte. Zunächst einmal solltest du dich mit dem Kundenservice des jeweiligen Flugunternehmens in Verbindung setzen und deine Situation schildern. Viele Fluggesellschaften haben sogenannte „Policies“, in denen steht, was sie im Falle einer Verspätung tun. Diese Policies können unterschiedlich ausfallen, aber in der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Erstattung oder zumindest eine Gutschrift für einen zukünftigen Flug an.

Wenn du dich nicht mit dem Kundenservice des Flugunternehmens in Verbindung setzen kannst oder willst, hast du auch die Möglichkeit, dich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale zu wenden. Diese können dir genau sagen, welche Rechte du hast und wie du am besten vorgehen kannst.

In jedem Fall solltest du dir alle Unterlagen gut aufheben, damit du im Falle einer Klage oder eines Streits deine Ansprüche nachweisen kannst. Dazu gehören unter anderem dein Ticket, Bordkarten, Reisedokumente und Kontoauszüge. Auch E-Mails, SMS oder andere elektronische Nachrichten, in denen die Fluggesellschaft die Verspätung angekündigt hat, können als Beweis dienen.

Flugausfälle und Verspätungen: eine Erstattung steht dir zu

Wenn dein Flug ausfällt oder verspätet ist, hast du gewisse Rechte. Denn laut EU-Verordnung 261/2004 sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihren Passagieren einen bestimmten Standard zu bieten. Wir verraten dir, welche Leistungen dir zustehen und was du tun musst, wenn dein Flug ausfällt oder verspätet ist.

Wenn dein Flug ausfällt, hast du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro

Wenn dein Flug ausfällt, hast du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen, die die Höhe der Entschädigung beeinflussen können. So zum Beispiel, wenn der Ausfall des Flugs auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder wenn die Fluggesellschaft den Ausfall mindestens 14 Tage vorher angekündigt hat. Auch wenn der Ausfall des Flugs durch einen Streik verursacht wurde, hast du keinen Anspruch auf die volle Entschädigung.

Erstattung bei Verspätung von bis zu 600 Euro,

Wenn dein Flug nur verspätet ist, hast du Anspruch auf eine Erstattung bei Verspätung von bis zu 600 Euro, wenn die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt. Auch hier gibt es allerdings einige Ausnahmen. So zum Beispiel, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder wenn die Fluggesellschaft den Ausfall mindestens 14 Tage vorher angekündigt hat. Auch wenn der Ausfall des Flugs durch einen Streik verursacht wurde, hast du keinen Anspruch auf die volle Entschädigung.

Wichtig ist in jedem Fall, dass du dich bei der Buchung des Fluges informierst, ob der jeweilige Anbieter die EU-Verordnung anwendet. Denn nur so kannst du sicher sein, dass du im Falle eines Falles oder einer Verspätung auch tatsächlich Anspruch auf die Entschädigung hast.

Was tun, wenn der Flug annulliert wurde? So bekommst du dein Geld zurück!

Was tun, wenn der Flug annulliert wurde? So bekommst du dein Geld zurück!

Zunächst einmal solltest du wissen, dass du nicht allein bist. Jedes Jahr werden Tausende von Flügen weltweit annulliert, und viele Passagiere haben Fragen dazu, was sie tun sollen. Zum Glück gibt es einige Möglichkeiten, wie du dein Geld zurückbekommen kannst, wenn dein Flug annulliert wurde.

Wenn der Grund für die Annullierung des Flugs in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt, hast du Anspruch auf eine Erstattung des vollen Betrags. Das gilt auch, wenn der Flug verspätet oder überbucht ist. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. In den meisten Fällen hast du jedoch Anspruch auf eine Erstattung, wenn der Flug von der Fluggesellschaft annulliert wird.

Wenn der Grund für die Annullierung des Flugs bei dir liegt, hast du Anspruch auf eine Erstattung des Teilbetrags. Das gilt zum Beispiel, wenn du krank wirst oder dein Reiseziel plötzlich nicht mehr erreichbar ist. In diesen Fällen solltest du dich an die Fluggesellschaft wenden und nach einer Erstattung fragen. Die meisten Unternehmen sind bereit, in solchen Fällen entgegenzukommen und dir dein Geld zurückzugeben.

Flughafen Streik: Welche Rechte hast du als Fluggast?

Wenn das Personal tatsächlich streikt, hast du einige Rechte als Fluggast, unter anderem Rückerstattungen und Entschädigungen. Zunächst muss der Fluggesellschaft die Umleitung oder den Rücktransport organisieren. Auch wenn du auf einen späteren Flug umbuchen musst, hast du Anspruch auf kostenloses Essen und Trinken sowie auf Unterbringung in einem Hotel, wenn nötig. Die Kosten für diese Leistungen trägt die Fluggesellschaft.

Allerdings gibt es einige Einschränkungen bei den Rechten der Reisende. So ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, kostenlose Verpflegung und Unterbringung anzubieten, wenn der Streik außerhalb ihrer Kontrolle liegt, zum Beispiel bei einem Streik des Bodenpersonals. Auch wenn der Streik innerhalb des Unternehmens stattfindet, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, kostenlose Leistungen anzubieten, wenn sie den Streik vorhersehen konnte und entsprechende Vorkehrungen getroffen hat.

Fazit: Reisestress ade – Die wichtigsten Fluggastrechte auf einen Blick.

1) Wenn dein Flug annulliert oder stark verspätet ist, hast du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Airhelp unterstützt Betroffene dabei von Beginn bis zur Entschädigung.

2) Bei einer langen Verspätung von mehr als vier Stunden hast du das Recht, vom Flug
zurückzutreten und dein Ticket zurückzuerstatten –> Erstattung bei Verspätung

3) Bei einem Gepäckverlust hast du Anspruch auf Schadensersatz –> Reisegepäckrechte.

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