Innerhalb Deutschlands gibt es einige gesetzlich festgelegte Richtlinien, wenn es um eine Scheidung geht. Diese lässt sich nicht von einem Tag auf den anderen lösen. Welche Voraussetzungen einzuhalten sind und wer die Kosten für das Verfahren tragen muss, erläutern wir Dir nachfolgend.
Wie kann ich eine Scheidung einreichen?
Zunächst ist es sinnvoll zu wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Scheidung innerhalb Deutschlands zu rechtfertigen. Denn diese ist nicht immer möglich, ebenso wenig wie eine Annullierung. So müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Auflösung einer Ehe kommt grundsätzlich nur mit der Hilfe eines Gerichts zustande. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Eheleute verheiratet sind. In Deutschland wendet man sich hierfür an das zuständige Familiengericht.
- Ferner herrscht der sogenannte Anwaltszwang. Dieser schreibt vor, dass jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt benötigt, der ihn vor Gericht vertritt.
- Eine Scheidung ist nur über das Zerrüttungsprinzip möglich. Dieses setzt voraus, dass sich die Eheleute einig über die Trennung, beziehungsweise Scheidung sind.
- Die Annullierung (die umgehende Auflösung der Ehe) ist nur dann möglich, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Mit dazu gehört zum Beispiel die Täuschung des Ehegatten (in Bezug auf voreheliche Kinder, schwere Krankheiten oder Vorstrafen) oder die sogenannte unzumutbare Härte.
- Bevor die Ehe geschieden wird, muss das Paar ein Trennungsjahr einhalten. In diesem lebt es bereits getrennt und es ist klar ersichtlich, dass beide Parteien getrennte Wege gehen möchten.
- Um das Scheidungsverfahren einzuleiten, muss zunächst ein Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Zu den nötigen Unterlagen gehört neben der Heiratsurkunde auch die Geburtsurkunde der Kinder, sofern aus der Ehe welche hervorgingen.
Das Scheidungsrecht setzt sich bezüglich seiner Grundlagen aus mehreren Gesetzen zusammen. Je nach Phase der Scheidung wird hierfür ein anderes Gesetz herangezogen.
Diese lassen sich wie folgt aufschlüsseln:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bereich Familienrecht
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG)
- Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte (RVG)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
Wie wird eine Zerrüttung bewiesen?
Nicht immer ist es so, dass der eine Partner sich vom anderen scheiden lassen will. Dementsprechend kann das sogenannte Zerrüttungsprinzip nicht nachgewiesen werden. Denn eine Ehe gilt noch nicht als gescheitert, wenn einer der Partner noch immer darum bemüht ist, sie aufrechtzuerhalten.
Somit fordert das Familiengericht immer einen Beleg dafür, dass die Ehe zerrüttet ist, bevor die Scheidung stattfindet.
Glücklicherweise gibt es zweierlei Möglichkeiten, eine Zerrüttung zu belegen:
- Die erste Möglichkeit besteht darin, das vorgeschriebene Trennungsjahr einzuhalten. Wie bereits oben erwähnt, sind sich hierbei die Partner einig und gehen getrennte Wege, bewohnen eine eigene Wohnung und nehmen den neuen Lebenswandel an.
- Sofern einer der beiden Partner keine Scheidung will und sich sogar weigert, den Scheidungsantrag zu unterzeichnen, muss das Paar mindestens drei Jahre getrennt voneinander leben. Danach ist trotzdem eine Scheidung möglich.
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kommen immer auch gewisse Kosten auf. Mit dazu gehören die Anwaltskosten sowie die Gerichtsgebühren. Die Kosten tragen beide Ehepartner zu gleichen Teilen.
Die Höhe richtet sich dabei jeweils nach dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner.
Kann einer der Ehepartner den fälligen Betrag nicht zahlen, steht ihm die Inanspruchnahme einer Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe werden nicht nur die Gerichtsgebühren, sondern auch die Anwaltskosten abgedeckt.
Was ist generell zu beachten?
Neben den genannten Voraussetzungen sind weitere Dinge zu beachten, welche das Ehepaar idealerweise bereits vor dem Scheidungsverfahren klärt. Hierbei sollten die folgenden Fragen näher beleuchtet und zwischen den Parteien gelöst werden:
- Wie wird die eheliche Wohnung aufgeteilt, sofern vorhanden?
- Wie steht es um den Ehegattenunterhalt?
- Gibt es für das vorhandene Vermögen bereits Vorstellungen zur Aufteilung?
- Was nimmt wer vom Hausrat bei einem Auszug mit?
- Sind noch finanzielle Verbindlichkeiten zwischen den Partnern offen?
- Wer erhält das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oder das Umgangsrecht?
- Gibt es einen Zugewinn? Wenn ja, wie wird dieser ausgeglichen?
Zugleich sollten alle Details zu einem Versorgungs- und Rentenausgleich geklärt sein. Somit sichert sich das Paar auch nach der Scheidung in Bezug auf seine Altersversorgung ab.
Achtung: Werden derlei Dinge nicht zuvor einvernehmlich geklärt, bestimmt das Gericht über sie. Im Regelfall ist es immer empfehlenswerter, wenn die Partner diese Einzelheiten untereinander klären. Auf diese Weise werden die Kosten für das Verfahren reduziert und ebenso unschöne Entscheidungen seitens des Gerichts vermieden.
Wie lange dauert eine Scheidung mindestens?
Das Ehepaar wird grundsätzlich dazu angehalten, das vorgegebene Trennungsjahr nach der Einreichung der Scheidung einzuhalten.
Ist sich das Paar einig, kann jedoch auch ein früheres Datum in Bezug auf den Beginn des Trennungsjahres beim Gericht angegeben werden. Das Gericht wird dieses Datum nicht näher überprüfen, sofern offenkundige Einigkeit bei den Eheleuten besteht.
Auf diese Weise ist es möglich, dass eine einvernehmliche Scheidung innerhalb von vier bis sechs Monaten vollzogen ist.
Gefördert wird dieser relativ kurze Zeitraum durch eine hohe Vollständigkeit der Unterlagen, die rasche Vorlage geforderter Nachweise, sowie die unkomplizierte und möglichst streitlose Klärung diverser Aspekte zwischen den Ehepartnern.