Kolumne

Sexistische Sprüche am Arbeitsplatz – Wie wehrst du dich dagegen?

Am Arbeitsplatz vieler Frauen kommen sexistische Sprüche relativ häufig vor. Diese gibt es sowohl in großen als auch in kleineren Firmen. Es ist darum nicht unbedingt abhängig von der Betriebsgröße eines Unternehmens.

Bei Firmenfeiern, am Bau, in Aufzügen oder am Büroarbeitsplatz tragen sexistische Sprüche von Männern wie z. B. „Dich würde ich gern mal in Reizwäsche sehen“ dazu bei, dass diese bei Frauen ein gewisses Unbehagen auslösen.

Zudem kann dies bei Frauen auch zu einer starken Verunsicherung führen.

Viele Frauen meiden deswegen auch häufig bestimmte Orte wie z. B. Feste, Clubs, Discos, Musikfestivals, Volksfeste, Bars, bei denen viel Alkohol von Männern getrunken wird.

Ich habe schon mit einigen Frauen gesprochen, die mir dies so bestätigt haben.

Eine Veränderung der Einstellung, vorwiegend von jüngeren männlichen Kollegen, passiert nur auf relativ langsamen Wege.

Frauen treten in ihrem Arbeitsalltag inzwischen viel selbstbewusster auf. Dies bedeutet, dass sexistische Äußerungen nicht mehr tatenlos hingenommen werden. Die MeeToo-Bewegung hat ebenfalls dazu beigetragen, dass viele Frauen, welche sexuelle Belästigung erleben mussten, mittlerweile viel mutiger werden, damit in die Öffentlichkeit zu gehen.

Welche Formen kann Sexismus am Arbeitsplatz haben?

formen sexismus am arbeitsplatz

Die Formen von Sexismus am Arbeitsplatz können sehr verschieden sein. Grundsätzlich gibt es dabei mehrere unterschiedliche Erscheinungsformen:

Physisch:

Unter physischer sexueller Belästigung fallen z. B. unerwünschtes Küssen und Berührungen, Streicheln, unangebrachte Umarmungen, körperliche Annäherungsversuche, sexuelle Nötigung oder Übergriffe.

Verbal:

Unter verbaler Belästigung fallen unter anderem auch sexistische Kommentare und Bemerkungen, anzügliche Witze. Zudem zählen ebenfalls zweideutige Aussagen über das Äußere (z. B. die Kleidung) zu verbaler Belästigung.

Nonverbal:

Darunter gehören das Versenden von E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder auch Fotos mit eindeutigem sexuellem Hintergrund. Auch ein eindeutiger Pfiff fällt darunter.

Wie reagiere ich auf Sexismus von Menschen und Arbeitskollegen, denen ich häufig begegnen muss?

Bei Menschen und Arbeitskollegen, die sich gegenüber dir sexistisch verhalten und denen du im Alltag bzw. am Arbeitsplatz häufig begegnest, kannst du folgendes tun:

  • Du kannst sie mit der Situation direkt konfrontieren und das Gespräch suchen. Eine eindeutige Körpersprache (Gestik, Mimik, Stimme, Blick) ist dabei sehr wichtig. Entscheidend ist, dass du dich kongruent (= das nonverbale Verhalten stimmt mit dem gesprochenen Wort überein) verhältst.
  • Eine weitere Möglichkeit wäre es, die betreffende Person einfach eine Zeit lang zu ignorieren oder ihr aus dem Weg zu gehen.
  • Oder du suchst dir eine vertrauensvolle Person, die dich bei deinem Problem unterstützen kann.

Sexismus am Arbeitsplatz – Was du als Arbeitgeber tun kannst

Seximus - was du als Arbeitgeber tun kannst

Grundsätzlich muss man hierbei immer den Einzelfall betrachten. Die Handlungsschritte des Arbeitgebers erstrecken sich von Prävention, Ermahnung, Versetzung in eine andere Abteilung, Abmahnung bis hin zur Kündigung des Mitarbeiters.

Mit folgenden Maßnahmen kann Sexismus am Arbeitsplatz entgegengewirkt werden.

1.   Präventionsmaßnahmen

Prävention kann z. B. in Form von geeigneten Schulungen für Mitarbeiter, Newsletter oder Aushängen erfolgen.

2.   Ermahnung des Mitarbeiters

Eine Ermahnung kann der Arbeitgeber als mildes Mittel nutzen, um den Beschuldigten auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.

3.   Abmahnung des Mitarbeiters

Durch eine vorangegangene Abmahnung kann der Arbeitgeber im Wiederholungsfall den Beschuldigten auch kündigen.

4.   Versetzung in eine andere Abteilung

Die Versetzung an einen anderen Einsatzort, Arbeitsbereich oder andere Betriebsabteilung ist eine weitere Möglichkeit, welche ein Arbeitgeber hat.

5.   Kündigung des Mitarbeiters

In schweren Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (sexuelle Nötigung, körperliche Übergriffe) hat ein Arbeitgeber auch die Möglichkeit, den Belästiger zu kündigen.

Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Studie

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat in einer Studie unter anderem angegeben, dass 62 % sexueller Erscheinungsformen verbale Aussagen, wie z. B. deplatzierte Äußerungen oder Witze sind.

Mit 44 % wurden z. B. unerwünschtes Nachpfeifen oder belästigende Blicke erwähnt.

Die weiblich betroffenen Personen benannte mit 98 %, dass die sexuellen Belästigungen hauptsächlich von männlichen Personen ausging. 83 % der Betroffenen gaben an, dass es sich dabei nicht unbedingt um Einzelfälle von sexueller Belästigung handelte, sondern dass dies in Summe häufiger vorkam.

Was ist verbale Belästigung?

Grundsätzlich unterscheidet man 3 Formen (verbal, nonverbal, physisch) sexueller Belästigung.

Unter verbaler Belästigung versteht man:

  • alle sexuellen, anzüglichen Bemerkungen,
  • sexistische Witze,
  • Kommentare, Sprüche
  • Anmache
  • aufdringliche Blicke.

Was fällt alles unter sexistische Sprüche?

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Die Zeit Online hat eine interessante Recherche durchgeführt, in der Aussagen für sexualisierte Sprüche aufgezeigt werden.

Beispiele dafür sind:

  • „Schöne Beine, Frau Meier!“ oder auch „Meine Frau darf niemals wissen, dass ich mit einer Rothaarigen zusammenarbeite“.

Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Definition

Am Arbeitsplatz findet man leider häufig verschiedene Formen sexueller Belästigung.

Sie ist jede nicht gewünschte sexuelle bestimmte Verhaltensweise eines Gegenübers. Dies kann von verbaler (z. B. anzügliche Kommentare) bis hin zu physischer (körperliche Gewalt/Übergriffe) sexueller Belästigung gehen.

Sexismus am Arbeitsplatz: Pflichten des Arbeitgebers

Die Pflichten des Arbeitgebers sind gem. §12 AGG (= Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) folgendermaßen definiert.

Er hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter vor sexuellen Übergriffen bewahrt werden. Betroffene Opfer können sich an die Beschwerdestelle des Unternehmens wenden.

Diese ist gem. §13 AGG vom Arbeitgeber einzurichten und bekannt zu geben.

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Beschwerde ernst zu nehmen und diese auch zu prüfen.

Zudem sollte er eine passende Lösung finden, um damit gewährleisten zu können, dass Belästigungen nicht mehr vorkommen.

Je nach Schwere kann für den Täter auch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgen.

Sexismus am Arbeitsplatz – Was du tun kannst als Beobachter

Wenn du als Beobachter siehst, dass ein Arbeitskollege oder eine Arbeitskollegin von jemandem immer und immer wieder durch sexuelle Sprüche belästigt wird, dann solltest du handeln.

Was kannst du jetzt tun, um dem Opfer zu helfen?

Sprich mit ihm und frage nach, was los ist. Du kannst anbieten, dich als Vertrauensperson zur Verfügung zu stellen und mit der betroffenen Person das weitere Vorgehen besprechen.

Wie Vorgehen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Form von Sprüchen?

Vorgehen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

In vielen Unternehmen – es zieht sich praktisch so gut wie durch alle Branchen – sind häufig Frauen von sexueller Belästigung, wie z. B. anzüglichen Bemerkungen betroffen.

Männer können ebenfalls von sexueller Belästigung betroffen sein.

Bei sexueller Belästigung ist es wichtig, dem Peiniger deutliche Grenzen aufzuzeigen, um ihm relativ schnell klarzumachen, dass sein Vorgehen völlig unangebracht und deplatziert ist.

Ab und zu kann es auch hilfreich sein, nicht auf sexuelle Sprüche zu antworten. Man kann leider keine allgemeingültige Antwort darauf geben, wie man in bestimmten Situationen reagieren soll. 

Solltest du dich dazu entscheiden, dagegen aktiv werden zu wollen, kannst du folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Du kannst deinem Belästiger z. B. in einer Mail mitteilen, dass er mit seinen sexistischen Äußerungen sofort aufhören soll und sein unerwünschtes Betragen schnellstens abzustellen hat.
  • Melde dich bei einem Selbstbehauptungs-/ oder Selbstverteidigungskurs an. Dies ist eine gute Möglichkeit, dein Selbstbewusstsein zu stärken und damit auch zu lernen, wie du dich gegenüber sexueller Belästigung behauten und auch wehren kannst.
  • Eine weitere Möglichkeit, dich z. B. gegen sexistische Ausdrücke zur Wehr zu setzen, ist es, dass du diese mit der entsprechenden Uhrzeit und Datum aufschreibst. Mit den Aufzeichnungen kannst du dich dann z. B. an die zuständige Abteilung des Unternehmens wenden.
  • Belästigende sexuelle Ausdrücke sind niemals akzeptabel und sollten klar und deutlich mit einer unmissverständlichen Warnung kommuniziert werden.
  • Suche dir eine Person der du vertraust im Unternehmen, welche mit den Geschehnissen vertraut ist und bereit ist eine Aussage zu machen.

Wenn dir diese Situation bekannt vorkommt, wende dich bitte entweder an die Beschwerdestelle des Unternehmens – sofern sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen befindet – oder an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, um weitere Informationen darüber zu erhalten, wie du die Dinge am besten angehen kannst!

Du kannst dich auch an öffentlichen Beratungsstellen wenden. Z. B. an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Tel.: 08000-116 016 oder an die Beratungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Tel.: 0800 – 546 546 5.

Über den Autor Emil Lukas

Emil Lukas ist Selbstsicherheitscoach mit Schwerpunkt Gewaltvermeidung, Deeskalation, Selbstbehauptung, Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens.

Er ist Mitglied im Verband für Gewaltprävention und Selbstschutz e. V. bei dem er auch die Ausbildung zum Gewaltschutztrainer, welche in Kooperation mit der Polizei Karlsruhe stattfand, absolviert hat.

Seine Mission als Selbstsicherheitscoach ist es, Frauen in ihrem Selbstwertgefühl und ihrem Selbstvertrauen so zu stärken, dass sie erst gar nicht ins Visier eines Gewalt-Täters bzw. auf seine Opferliste kommen.

Ihm ist es ein Anliegen, Frauen stark zu machen, damit die Welt wieder ein Stück sicherer wird.

Zudem ist er Autor mehrerer Artikel zum Thema Gewalt/Gewaltvermeidung.

Emil Lukas Sicher durchs Leben

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